Kosten

Die Eltern beteiligen sich mit einem Anteil an den Kosten der Tagesmutter. Die Eltern zahlen an das Jugendamt und die Tagesmutter rechnet mit dem Jugendamt ab.

Der Betrag wird nach den Wochenstunden, die das Kind betreut wird, berechnet. Wenn ein Kind unter drei Jahre alt ist und in der Woche 30 Stunden bei der Tagesmutter angemeldet ist, dann werden 5,80 pro Wochenstunde berechnet. das heißt in diesem Beispiel

30 (Wochenstunden) x 5,80 = 174,00 Euro Elternanteil pro Monat.